
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Christina Fischer Fotografie
Stand: Juni 2026
GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche fotografischen Leistungen und Angebote von Christina Fischer Fotografie, nachfolgend „Fotografin“ genannt.
1.2 Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.3 Mit der Beauftragung der Fotografin werden diese AGB Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen Fotografin und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
VERTRAGSSCHLUSS UND LEISTUNGSUMFANG
2.1 Ein Vertrag kommt durch die verbindliche Beauftragung des Kunden und die Annahme durch die Fotografin zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine schriftliche Terminbestätigung und/oder Zahlung erfolgen.
2.2 Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
2.3 Die Fotografin schuldet grundsätzlich nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
2.4 Die künstlerische und technische Gestaltung der Aufnahmen, insbesondere Perspektive, Licht, Bildkomposition, Farbgestaltung, Retusche und sonstige Bearbeitung, obliegt der Fotografin, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
AUSWAHL UND BEARBEITUNG DER FOTOGRAFIEN
3.1 Die Fotografin trifft die Auswahl der Bilder, die dem Kunden als fertige Fotografien zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht ausdrücklich eine gemeinsame Bildauswahl vereinbart wurde.
3.2 Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während eines Shootings entstandener Aufnahmen besteht nicht.
3.3 Insbesondere besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Testaufnahmen, Doppelungen, technisch oder gestalterisch nicht ausgewählten Aufnahmen oder sonstigen nicht ausgelieferten Bilddateien.
3.4 Die von der Fotografin vorgenommene Bearbeitung ist Bestandteil ihrer künstlerischen Leistung. Die gelieferten Fotografien werden grundsätzlich in der von der Fotografin vorgesehenen fertigen Fassung ausgeliefert.
RAW-DATEIEN UND UNBEARBEITETE ORIGINALDATEIEN
4.1 Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe von RAW-Dateien oder sonstigen unbearbeiteten Originaldateien besteht nicht.
4.2 RAW-Dateien sind Arbeits- und Ausgangsdateien der Fotografin und gehören nicht zum regulären Leistungsumfang.
4.3 Eine Herausgabe von RAW-Dateien erfolgt ausschließlich, wenn dies vor Beginn des Shootings ausdrücklich vereinbart wurde.
4.4 Eine solche Vereinbarung muss sich ausdrücklich auf die Herausgabe der RAW-Dateien beziehen. Die bloße Zahlung eines höheren Honorars oder die Vereinbarung weitreichender Nutzungsrechte begründet keinen Anspruch auf RAW-Dateien.
4.5 Wird die Herausgabe von RAW-Dateien im Rahmen eines Buy-outs vereinbart, werden Umfang und Bedingungen der Herausgabe vor Beginn des Shootings individuell festgelegt.In der Regel werden DNG Dateien statt RAW Dateien herausgegeben.
4.6 Eine nachträgliche Forderung nach Herausgabe von RAW-Dateien begründet keinen Anspruch auf deren Übergabe.
URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
5.1 Die Fotografin bleibt Urheberin sämtlicher von ihr angefertigter Fotografien. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar.
5.2 Der Kunde erhält ausschließlich die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte.
5.3 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird ein einfaches Nutzungsrecht für den ausdrücklich vereinbarten Zweck eingeräumt.
5.4 Die Nutzungsrechte werden grundsätzlich erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars eingeräumt.
5.5 Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.
5.6 Die Einräumung von Nutzungsrechten stellt keinen Eigentumsübergang an den Bilddateien und insbesondere keine Übertragung des Urheberrechts dar.
BEARBEITUNG UND VERÄNDERUNG DER FOTOGRAFIEN
6.1 Die von der Fotografin bearbeiteten und ausgelieferten Fotografien (JPG) dürfen vom Kunden nicht eigenständig nachbearbeitet, verändert, verfremdet oder umgestaltet werden.
6.2 Dies gilt insbesondere für:* Farb- und Tonwertveränderungen* Filter* zusätzliche Retuschen* Veränderungen der Haut- oder Haarfarbe* Entfernen oder Hinzufügen von Bildelementen* Composings* künstliche Erweiterungen des Bildes* Veränderungen der Bildwirkung* sonstige kreative Bearbeitungen
6.3 Zulässig sind ausschließlich technisch notwendige Anpassungen für den konkreten Verwendungszweck, insbesondere eine Anpassung der Dateigröße oder ein technisch erforderlicher Zuschnitt, sofern dadurch die Gestaltung des Werkes nicht wesentlich verändert wird.
6.4 Jede darüber hinausgehende Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.
6.5 Eine von der Fotografin ausdrücklich freigegebene Bearbeitung oder Anpassung gilt nur für den jeweils vereinbarten Zweck.
NUTZUNG DER FOTOGRAFIEN IN VERBINDUNG MIT KÜNSTLICHER INTELLIGENZ
7.1 Die von der Fotografin gelieferten Fotografien dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Fotografin nicht in Systeme oder Anwendungen hochgeladen, eingespeist oder anderweitig übermittelt werden, die künstliche Intelligenz oder KI-gestützte Bildverarbeitung einsetzen.
7.2 Dies umfasst insbesondere Anwendungen zur:* generativen Bildbearbeitung* KI-Retusche* automatischen Veränderung von Personen oder Bildbestandteilen* Bildgenerierung anhand des gelieferten Fotos* Erstellung von Varianten oder neuen Bildinhalten* KI-basierten Stilübertragung* automatischen Erweiterung oder Rekonstruktion von Bildbereichen* sonstigen KI-gestützten Veränderung des gelieferten Bildes
7.3 Dies gilt unabhängig davon, ob der betreffende Dienst als eigenständige KI-Anwendung oder als Funktion innerhalb eines anderen Programms angeboten wird.
7.4 Ebenfalls nicht gestattet ist die Nutzung der Fotografien als Trainings-, Referenz- oder sonstiges Ausgangsmaterial für KI-Systeme, soweit dies durch den jeweiligen Dienst vorgesehen ist.
7.5 Eine Nutzung im Zusammenhang mit KI kann von der Fotografin für einen konkreten Zweck ausdrücklich genehmigt werden. Eine solche Genehmigung muss vor der entsprechenden Nutzung erfolgen.
VERWENDUNG IM INTERNET UND IN SOZIALEN MEDIEN
8.1 Für die öffentliche Nutzung der Fotografien im Internet und in sozialen Medien dürfen ausschließlich die von der Fotografin hierfür freigegebenen Bilddateien verwendet werden.
8.2 Wird eine Version der Fotografie mit Logo, Signatur oder sonstiger Urheberkennzeichnung zur Online-Nutzung bereitgestellt, ist ausschließlich diese Version zu verwenden.
8.3 Das Entfernen, Überdecken, Verändern oder Unkenntlichmachen des Logos oder der Urheberkennzeichnung ist nicht gestattet.
8.4 Ebenso ist es nicht gestattet, die für die Online-Nutzung bereitgestellte Datei durch eine andere Version des Bildes, insbesondere eine unbearbeitete oder eigenständig veränderte Version, zu ersetzen.
8.5 Das Herunterladen einer Datei aus einer Galerie begründet kein weitergehendes Nutzungsrecht als das jeweils eingeräumte.
8.6 Die Weitergabe der Bilddateien an Dritte zur eigenständigen Veröffentlichung oder Nutzung ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
NUTZUNG IN PRINTMEDIEN
9.1 Eine Nutzung der Fotografien in Printmedien ist nur zulässig, wenn die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
9.2 Als Printmedien gelten insbesondere Zeitschriften, Magazine, Bücher, Kataloge, Broschüren, Flyer, Plakate, Zeitungen und vergleichbare gedruckte Veröffentlichungen.
9.3 Bei jeder Nutzung eines von der Fotografin bearbeiteten Bildes in Printmedien ist die Fotografin als Urheberin zu nennen.
9.4 Als Urheberbezeichnung ist grundsätzlich folgende Bezeichnung zu verwenden:Christina Fischer Fotografie
9.5 Die Namensnennung hat unmittelbar am Bild oder an einer eindeutig zuordenbaren Stelle der jeweiligen Publikation zu erfolgen, beispielsweise im Bildnachweis oder Impressum.
9.6 Ist eine Namensnennung unmittelbar am Bild aufgrund der Gestaltung nicht möglich, muss sie an einer anderen eindeutig zuordenbaren Stelle der Veröffentlichung erfolgen.
WEITERGABE AN DRITTE
10.1 Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.2 Der Kunde darf die gelieferten Fotografien insbesondere nicht ohne Zustimmung der Fotografin an Unternehmen, Agenturen, Verlage, Veranstalter oder sonstige Dritte zur eigenen Nutzung, Bearbeitung oder Veröffentlichung weitergeben.
10.3 Ist die Nutzung durch einen Dritten Bestandteil des vereinbarten Vertragszwecks, wird dies im jeweiligen Auftrag ausdrücklich geregelt.
BUY-OUT UND UMFASSENDE NUTZUNGSRECHTE
11.1 Ein Buy-out oder eine besonders weitgehende Einräumung von Nutzungsrechten muss vor Beginn des Shootings ausdrücklich vereinbart werden.
11.2 Ein Buy-out umfasst nur diejenigen Rechte, die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich genannt werden.
11.3 Die Bezeichnung „Buy-out“ bedeutet insbesondere nicht automatisch:* Übertragung des Urheberrechts* Herausgabe von RAW-Dateien* uneingeschränkte Bearbeitung der Fotografien* Nutzung der Fotografien für KI-Systeme* Entfernung der Urheberbezeichnung
11.4 Soll ein Buy-out die Herausgabe von RAW-Dateien oder besondere Bearbeitungsrechte umfassen, muss dies ausdrücklich vereinbart werden.
11.5 Umfang, räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich sowie die zulässigen Nutzungsarten eines Buy-outs werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.
VERGÜTUNG
12.1 Es gelten die jeweils im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
12.2 Leistungen und Nutzungsrechte, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, können gesondert berechnet werden.
12.3 Dies gilt insbesondere für nachträglich gewünschte Nutzungsrechte, zusätzliche Nutzungsarten, zusätzliche Bearbeitungen oder die nachträgliche Erweiterung eines vereinbarten Nutzungsumfangs.
12.4 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
TERMINVEREINBARUNG UND AUSFALL
13.1 Vereinbarte Shootingtermine werden verbindlich reserviert.
13.2 Kann ein Termin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht wahrgenommen werden, gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Stornierungs- bzw. Ausfallbedingungen.
13.3 Bei Outdoor-Shootings können Wetterbedingungen, Lichtverhältnisse, örtliche Gegebenheiten oder andere äußere Umstände eine Verschiebung erforderlich machen.
13.4 Bei einer durch die Fotografin aus sachlich gerechtfertigten Gründen veranlassten Verschiebung wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
HÖHERE GEWALT UND VERHINDERUNG DER FOTOGRAFIN
14.1 Kann ein Shooting aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
14.2 Ist ein Ersatztermin nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
14.3 Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
Haftung1
5.1 Die Fotografin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fotografin nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden.
15.3 Die gesetzlichen zwingenden Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
SPEICHERUNG UND ARCHIVIERUNG VON BILDDATEN
16.1 Die Fotografin ist berechtigt, die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Bilddaten für einen angemessenen Zeitraum zu speichern.
16.2 Eine dauerhafte Archivierung der Bilddaten wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
16.3 Der Kunde ist nach Übergabe der Fotografien selbst für die Sicherung und Archivierung der gelieferten Dateien verantwortlich.
16.4 Ein Anspruch auf Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung bereits gelieferter Dateien besteht nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist nicht.
EIGENWERBUNG
17.1 Eine Veröffentlichung von Fotografien durch die Fotografin zu Zwecken der Eigenwerbung, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Ausstellungen, Wettbewerben, Publikationen oder vergleichbaren Medien, erfolgt nur, soweit hierfür die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.
17.2 Soweit für die Veröffentlichung von Personenfotografien eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
17.3 Die Einwilligung zur Eigenwerbung kann insbesondere in einer gesonderten Model- bzw. Veröffentlichungsvereinbarung geregelt werden.
VORRANG INDIVIDUELLER VEREINBARUNGEN
Individuelle Vereinbarungen zwischen Fotografin und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.Insbesondere können im jeweiligen Angebot oder Vertrag abweichende Regelungen zu Nutzungsrechten, Buy-outs, RAW-Dateien, Bearbeitungsrechten, Veröffentlichungen oder sonstigen Sonderleistungen getroffen werden.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags sollten aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
Christina Fischer Fotografie 
E-Mail: cmparmak at me.com Stand: Juni 2026